Ablauf

Nach Ihrer Kontaktaufnahme vereinbaren wir zunächst ein persönliches Erstgespräch. In diesem Rahmen können Sie Ihr Anliegen und Ihre derzeitige Situation schildern und wir können gemeinsam prüfen, ob eine psychotherapeutische Behandlung für Sie generell geeignet ist und eine Zusammenarbeit für beide Seiten stimmig erscheint.

Je nach Tarif Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfe ist es möglich, vor Therapiebeginn insgesamt bis zu drei Sprechstundentermine (inklusive Erstgespräch) und bis zu fünf sogenannte probatorische Sitzungen wahrzunehmen. Innerhalb dieser findet eine fundierte psychologische Diagnostik nach aktuellem wissenschaftlichen Stand statt. Außerdem führe ich eine Problemanalyse durch und erstelle mit Ihnen, unter gemeinsamer Analyse Ihres bisherigen Lebenswegs, ein individuelles Störungsmodell. Im Anschluss entscheiden wir gemeinsam, ob eine weitere psychotherapeutische Zusammenarbeit über die probatorischen Sitzungen hinaus für beide Seiten passend und gewünscht ist. Darauf aufbauend entwickeln wir gemeinsam individuelle Therapieziele und besprechen das weitere therapeutische Vorgehen.

Eine Psychotherapie kann anschließend je nach Indikation und Symptomschwere in Form einer Kurzzeittherapie (i. d. R. 24 Sitzungen) oder einer Langzeittherapie (i. d. R. 40 – 60 Sitzungen) stattfinden. Eine einzelne Sitzung dauert 50 Minuten, vereinzelt können auch Doppelsitzungen (à 100 Minuten) geplant werden. Um optimale Ergebnisse zu erzielen, sollten die psychotherapeutischen Sitzungen in einer ein- bis zweiwöchigen Taktung stattfinden. Als flexible Alternative zu Psychotherapiesitzungen vor Ort biete ich auch Therapie per Video-Sitzungen an.

Kosten Psychotherapie

Da ich eine Psychotherapeutische Privatpraxis führe, arbeite ich ausschließlich mit Privatversicherten, Beihilfeberechtigten oder Selbstzahler*innen zusammen. Die Kosten werden aufgrund meiner Approbation als Psychologische Psychotherapeutin mit der Fachkunde Verhaltenstherapie (VT) von den zuständigen Versicherungen übernommen.

Ich stelle die Kosten für psychotherapeutische Leistungen monatlich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung. Unabhängig von der Erstattung durch Dritte (z. B. private Krankenversicherung oder Beihilfe) ist der Rechnungsempfänger / die Rechnungsempfängerin für die termingerechte Zahlung sowie den kompletten Rechnungsbetrag verantwortlich.

Zum 1. Juli 2024 haben sich Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern (Ausnahme Hamburg und Schleswig-Holstein) sowie der Verband der privaten Krankenversicherung auf neue Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Privatversicherte verständigt (sogenannte ergänzende Analogziffern, ebenfalls in der GOP zu finden).

Je nach Versicherungsstatus bestehen unterschiedliche Möglichkeiten der Kostenübernahme:

Private Krankenversicherung & Beihilfe

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in der Regel vollständig oder anteilig. Voraussetzung ist, dass eine psychische Erkrankung vorliegt, die behandlungsbedürftig ist. Wie hoch die Erstattung ausfällt und in welchem Umfang Sitzungen übernommen werden, hängt von Ihrem persönlichen Versicherungs- bzw. Beihilfetarif ab. Bitte erkundigen Sie sich daher vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Versicherung oder zuständigen Beihilfestelle, welche Leistungen abgedeckt sind und welche Unterlagen Sie einreichen müssen (bspw. wie viele Sprechstundentermine, probatorische Sitzungen und Therapie-Sitzungen bezahlt werden und welche Formulare etc. dafür benötigt werden).

Selbstzahler*innen

Sie können eine psychotherapeutische Behandlung selbstverständlich auch als Selbstzahler*in und unabhängig von einer Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Die anfallenden Kosten werden vor Beginn der Therapie transparent mit Ihnen besprochen und anschließend direkt mit Ihnen abgerechnet.

Gesetzliche Krankenversicherung / Kostenerstattungsverfahren

Eine unmittelbare Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen ist in meiner Praxis nicht möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch die Möglichkeit, eine Kostenübernahme im sogenannten Kostenerstattungsverfahren zu beantragen – insbesondere dann, wenn Sie bei dringlicher Indikation für eine Psychotherapie keinen zeitnahen Therapieplatz bei einer kassenzugelassenen Praxis finden (sogenanntes „Systemversagen“, siehe § 13 Absatz 3 SGB V). Der Antrag auf Kostenübernahme muss vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden – bitte informieren Sie sich bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung über die genauen Bedingungen, da diese von Kasse zu Kasse unterschiedlich sind. Im weiteren Verlauf unterstütze ich Sie bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen.